Vorstellung des Pastoralen Konzepts
für den Pfarreien-Verbund Am Ludwigskanal
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Am Samstag, dem 13.05.2023 tagten die Pfarrgemeinde- und Kirchortsräte, sowie die Kirchenverwaltungen unseres Pfarreien-Verbunds zur Vorstellung des neuen Pastoralen Konzepts. Im Pfarrsaal von Corpus Christi kamen die 34 Vertreter der örtlichen Kirchorte zusammen, um erste Informationen über das neue Konzept zu erhalten. Nach einer kurzen Einleitung durch Pfarrer Stephan Neufanger, sowie einer Vorstellungsrunde, erklärten Andreas Weiss (Referent Bistum Eichstätt) und Agnes Meier (Dekanatsreferentin Nürnberg-Süd) die Voraussetzungen eines pastoralen Konzepts. Anschließend gab der Lenkungskreis - welcher hauptverantwortlich für die Erarbeitung des Konzepts ist - einen Rückblick auf die vergangenen fünf Jahre, welche die Erstellung nun in Summe bereits in Anspruch nahm. Die Idee war es von Anfang an möglichst viele Gemeindemitglieder bei der Erstellung zu beteiligen, bzw. deren Meinung in das Konzept mit einfließen zu lassen. Grundsätzlich ist die enge Zusammenarbeit zwischen Kirchenverantwortlichen (haupt- und ehrenamtlich) und den Kirchortsgemeinden essenziell wichtig für die Erarbeitung eines solch wichtigen Papiers. |
Aus diesem Grund wurde mithilfe von Fragebögen bereits Ende 2019/Anfang 2020 eruiert, was den Gemeindemitgliedern aktuell, sowie künftig wichtig ist und wo diese Verbesserungsbedarf im Leben mit der Kirche sehen. Seitdem beschäftigt sich der aus Vertretern der einzelnen Kirchorte bestehende Lenkungskreis mit der Konzeptausarbeitung. Im Detail soll das Konzept die Maßnahmen des Pfarreien-Verbunds in Bezug auf die vier Grundvollzüge der Kirche abdecken und ausführen: Liturgia ("Glauben feiern" - z.B. Gottesdienste), Koinonia ("Gemeinschaft leben & erleben" - z.B. Pfarrfeste & Veranstaltungen), Diakonia ("Nächstenliebe" - z.B. Engagement der Kirchengemeinden und deren Mitglieder) und Martyria ("Zeugnis geben" - z.B. Verbreitung des Glaubens und Teilen der Taten Jesu"). Darüberhinaus soll dem Konzept eine Planung hinsichtlich des haupt- und ehrenamtlichen Personals, sowie zu dem künftig benötigten Immobilienbestand beigefügt werden. |
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